Kinder- und Jugendschutzkonzept SV GÖLSHAUSEN 1947 e.V. Im Pfaffengrund 1, 75015 Bretten

Inhaltsverzeichnis

§ 1 Präambel
§ 2 Ziele des Schutzkonzeptes
§ 3 Geltungsbereich
§ 4 Leitbild und Werte
§ 5 Benennung einer Ansprechperson Kinderschutz
§ 6 Verhaltenskodex
§ 7 Präventionsmaßnahmen
§ 8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
§ 9 Beschwerdewege
§ 10 Intervention-Leitlinien im Verdachtsfall
§ 11 Kooperation mit Fachstellen
§ 12 Öffentlichkeitsarbeit
§ 13 Inkrafttreten und Evaluation

Quellen und Orientierungshilfen:
https://www.badfv.de/fileadmin/Dateien/Downloads/Kinderschutz/Kinderschutzkonzept_190226.pdf

https://assets.dfb.de/uploads/000/289/704/original_2023_Richtlinien_im_Umgang_mit_Kindern_und_Jugendlichen.pdf?1693295410

https://assets.dfb.de/uploads/000/332/599/original_original_260219_DFB_Kinderrechte_Broschuere_70S_F1_ANSICHT.pdf?1778573978

Vortext

Männer, Frauen und das dritte Geschlecht werden von diesem Kinder- und Jugendschutzkonzept gleichermaßen angesprochen und unterliegen ihr mit Rechten und Pflichten. Aus Gründen der vereinfachten Lesbarkeit des Textes wird in Nachgang teils auf die Aufführung jeden Geschlechts verzichtet.

§ 1 Präambel

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat in unserem Verein höchste Priorität. Unser Verein steht für Respekt, Fairness, Wertschätzung und ein gewaltfreies Miteinander. Kinder und Jugendliche sollen sich bei allen Vereinsaktivitäten sicher, ernst genommen und geschützt fühlen.
Wir übernehmen Verantwortung für das Wohlergehen aller uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen und treten jeder Form von Gewalt, Diskriminierung, Vernachlässigung und Grenzverletzung entschieden entgegen.
Dieses Schutzkonzept dient der Prävention, Sensibilisierung und Intervention im Bereich Kinder- und Jugendschutz.

§ 2 Ziele des Schutzkonzeptes

Ziele unseres Kinder- und Jugendschutzkonzeptes sind insbesondere:
• Schutz der Kinder und Jugendlichen vor körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt
• Förderung einer Kultur des Hinschauens und Handelns
• Schaffung transparenter Strukturen und klarer Zuständigkeiten
• Sensibilisierung aller Mitarbeitenden, Trainer*innen und Ehrenamtlichen
• Sicherstellung eines respektvollen und wertschätzenden Umgangs
• Handlungssicherheit im Verdachts- oder Krisenfall

§ 3 Geltungsbereich

Dieses Konzept gilt für:
• alle Trainerinnen und Betreuerinnen
• Vorstandsmitglieder
• Ehrenamtliche Mitarbeitende
• Übungsleiter*innen
• Eltern und Sorgeberechtigte
• Spieler*innen und Vereinsmitglieder
• externe Dienstleister und Gasttrainer*innen

§ 4 Leitbild und Werte

Unser Verein verpflichtet sich zu folgenden Grundsätzen:
• Kinderrechte werden geachtet und geschützt.
• Jeder Mensch wird unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion oder Beeinträchtigung respektiert.
• Gewalt, Diskriminierung und Mobbing werden nicht toleriert.
• Fairness und Teamgeist stehen im Mittelpunkt.
• Nähe und Distanz werden verantwortungsvoll gestaltet.
• Persönliche Grenzen werden respektiert.

§ 5 Benennung einer Ansprechperson Kinderschutz

Der Verein benennt mindestens eine Ansprechperson für Kinder- und Jugendschutz.
Aufgaben der Ansprechperson
• vertrauliche Anlaufstelle bei Fragen oder Verdachtsfällen
• Beratung von Betroffenen, Eltern und Mitarbeitenden
• Dokumentation von Vorfällen
• Koordination weiterer Maßnahmen
• Kontaktaufnahme zu Fachberatungsstellen
• Unterstützung des Vorstandes bei Präventionsmaßnahmen

Kontaktdaten
Name: Andreas Bräuning E-Mail: info@sv-goelshausen.com

§ 6 Verhaltenskodex

Alle im Verein tätigen Personen verpflichten sich zur Einhaltung folgender Verhaltensregeln:
Umgang mit Kindern und Jugendlichen
• respektvoller und wertschätzender Umgang
• keine beleidigenden, diskriminierenden oder einschüchternden Aussagen
• keine körperlichen Strafen
• Wahrung persönlicher Grenzen
• keine unangemessenen Berührungen
• Einzeltrainings nur in transparentem Rahmen
• Umkleide- und Duschsituationen werden sensibel gestaltet
• digitale Kommunikation erfolgt professionell und nachvollziehbar Social Media und Kommunikation
• keine privaten Chatverläufe mit Minderjährigen ohne Bezug zum Vereinsbetrieb
• keine Veröffentlichung von Bildern ohne Zustimmung
• keine diskriminierenden oder sexualisierten Inhalte

§ 7 Präventionsmaßnahmen

Zur Umsetzung eines wirksamen Kinder- und Jugendschutzes werden folgende Maßnahmen eingeführt:

7.1 Erweitertes Führungszeugnis (eFZ)

Alle haupt- oder ehrenamtlichen Personen mit regelmäßigem Kontakt und in verantwortlicher Position zu Minderjährigen legen in regelmäßigen Abständen ein erweitertes Führungszeugnis vor. Hierunter fallen folgende Personen:
• Trainer*innen und Co-Trainer*innen
• Betreuer*innen bei Fahrten und Freizeiten
• Jugendleiter*innen
• Personen mit Leitungs- oder Aufsichtsfunktion

Ablauf und Umsetzung:
• Der Verein fordert die entsprechende Person (auch langjährige Ehrenamtliche) auf, ein eFZ vorzulegen.
• Die Person beantragt das eFZ beim Bürgeramt (kostenlos für Ehrenamtliche mit Bescheinigung des Vereins).
• Das Zeugnis wird direkt an die Person geschickt.
• Die Person legt es dem Verein im Original vor (Einsichtnahme, keine Kopie!)
• Die zuvor unter §5 genannte zuständige Person des Vereins dokumentiert die Einsichtnahme (Name, Datum, „ohne Eintrag” oder „mit Eintrag”).
o Bei Verweigerung der Vorlage kann die Person nicht in der Kinder- und Jugendarbeit tätig werden – ohne eFZ keine Tätigkeit!
o Eine Eintragung ist kein Ausschlusskriterium, der Verein ist hier berechtigt externe Beratungsstellen, wie z.B. beim Verband, Jugendamt oder Fachberatungsstelle vertraulich einzuholen.
• Der Verein Fordert im Abstand spätestens alle 5 Jahren ein aktuelles eFZ an.

7.2 Selbstverpflichtungserklärung

Alle Mitarbeitenden unterschreiben eine Selbstverpflichtung zur Einhaltung des Kinder- und Jugendschutzes.

7.3 Schulungen und Sensibilisierung

Der Verein bietet regelmäßig Informationen und Schulungen zu folgenden Themen an:
• Prävention sexualisierter Gewalt
• Nähe und Distanz
• Kindeswohlgefährdung
• Handlungssicherheit im Verdachtsfall
• Kommunikation und Konfliktlösung

7.4 Information der Eltern

Eltern werden regelmäßig über:
• Inhalte des Schutzkonzeptes
• Ansprechpartner
• Rechte der Kinder
• Beschwerdemöglichkeiten informiert.

§ 8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

Kinder und Jugendliche erhalten die Möglichkeit:
• Wünsche und Beschwerden zu äußern
• aktiv am Vereinsleben mitzuwirken
• sich bei Problemen an Vertrauenspersonen zu wenden
Der Verein fördert eine offene Feedback- und Gesprächskultur.

§ 9 Beschwerdewege

Beschwerden können erfolgen:
• persönlich
• telefonisch
• schriftlich
• per E-Mail
Beschwerden werden vertraulich behandelt und dokumentiert.

§ 10 Intervention-Leitlinien im Verdachtsfall

Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gelten folgende Grundsätze:
• Wichtigste Regeln
• Ruhe bewahren
• Betroffene ernst nehmen
• keine eigenen Ermittlungen durchführen
• keine Versprechungen machen, die nicht eingehalten werden können
• Informationen vertraulich behandeln
• Dokumentation aller Beobachtungen
• externe Fachstellen einbeziehen

Ablauf im Verdachtsfall
1. Wahrnehmung oder Mitteilung dokumentieren
2. Ansprechpartner Kinderschutz informieren
3. Vorstand einbeziehen
4. Fachberatungsstelle kontaktieren
5. Weitere Schritte abstimmen
6. Schutz des betroffenen Kindes sicherstellen
Grundsatz: Kinderschutz geht vor Täterschutz.

§ 11 Kooperation mit Fachstellen

Der Verein arbeitet bei Bedarf mit folgenden Stellen zusammen:
• Jugendamt
• Fachberatungsstellen
• Sportjugend
• Polizei
• psychologische Beratungsstellen

§ 12 Öffentlichkeitsarbeit

Der Verein positioniert sich öffentlich sichtbar für Kinder- und Jugendschutz durch:
• Veröffentlichung des Schutzkonzeptes
• Aushänge im Vereinsheim
• Informationen auf der Website
• Elternabende und Informationsveranstaltungen

§ 13 Inkrafttreten und Evaluation

Dieses Schutzkonzept wurde vom Vorstand am 18.05.2026 beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Es wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.